AGB
6. März 2007 von Thomas Niegisch
- Allgemeines: Für die angebotenen Mitsegeltörns, Bootscharter, kommt zwischen dem Kunden und Thomas Niegisch (Veranstalter) ein Dienstleistungsvertrag (im Sinne des BGB § …) zustande, wobei der Veranstalter nur für die zur Verfügungstellung der Dienstleistung haftet, nicht aber für die Dienstleistungserbringung eines Törns.
- Vertragsabschluss: Nach einer verbindlichen Anmeldung des Kunden und mit Bestätigung bzw. Rechnungsstellung kommt der Vertrag verbindlich zustande. Sonderwünsche stellen ausschließlich unverbindliche Wünsche dar. Über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusagen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage.
- Anzahlung: Hat der Kunde die verbindliche Buchungsbestätigung bez. Rechnung erhalten und vorliegen, so sind auch mit gleichem Datum erhobene Anzahlung des Charterpreises zu entrichten.
- Restzahlung Der Rest des gesamten Charterpreises ist spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn zu entrichten. Die Zahlung kann nur in gesicherter Form vorgenommen werden, also mittels Überweisung oder in Bar. Überweisungen aller Art sind für Thomas Niegisch grundsätzlich und absolut kostenfrei zu halten; dies betrifft im Besonderen Zahlungen aus dem Ausland.
- Rücktritt durch den Veranstalter: Der Veranstalter ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, solange die Anzahlung in angegebener Höhe nicht fristgerecht eingegangen ist oder kommt die Buchung – z.B. unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit, Unfall nicht zustande, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
- Rücktritt durch den Kunden: Kommt der Charter aufgrund eines Verschulden des Kunden nicht zustande, so erhebt der Veranstalters eine Stornopauschale von 30% von dem Charterpreis, jedoch mindestens 150,- € Stornogebühren bis 6 Wochen vor dem Chartertermin. Ergibt sich aus den bisher geleisteten Zahlungen ein Guthaben, so wird dies unverzüglich ausgezahlt. Wurde bis zur Stornierung keine Zahlung geleistet, so werden die Stornogebühren sofort fällig. Kann ein Ersatzkunde gefunden werden, so wird der bis dahin bezahlte Charterpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 150, – nach Eingang der Zahlung des Ersatzkunden zurückgezahlt. Kann kein Ersatzkunde gefunden werden, so ist, ab 4 Wochen vor Reisebeginn, die volle Chartergebühr fällig.Der Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung, wird ausdrücklich empfohlen.
- Leistungen verschiedener Veranstalter: Wird der Veranstalter vom Kunden beauftragt, mehrere Schiffe anzufragen und zu vermitteln (z. B. wegen entsprechender Teilnehmerzahl), so kommt hierdurch kein Dienstleistungsvertrag mit dem Veranstalter zustande, auch wenn die einzelnen Dienstleistungen auf einer gemeinsamen Rechnung zusammengefasst und aufgeführt werden. Der Veranstalter ist hier ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Dienstleistung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung auf diverse und verschiedene Veranstalter auch Nachteile erwachsen können, da in aller Regel bei einem eventuellen Mangel eines Veranstalters dann auch die Berechnungsgrundlage für eine Minderung des Charterpreises nur der an diesen Veranstalter abgeführte Preis sein wird, nicht aber der insgesamt aufgewendete Betrag.
- Haftung: Der Veranstalter haftet ausschließlich für die zur Verfügungstellung seiner Leistungen. Der Kunde hat sich bei Beschwerden oder Mängel ausschließlich an den Veranstalter zu wenden, und bei etwaigen Reklamationen sich unverzüglich und direkt vor Ort an den jeweilige Skipper oder an den Veranstalter zu wenden und bekannt zugeben. Sind darüber hinaus auch Ansprüche und aufgetretene Mängel anzumelden, sind diese spätestens 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Charters beim Veranstalter in Schriftform mit Zustellnachweis einzureichen. Die Haftung des Veranstalters wird auf die Höhe des Charterpreises begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
- Mitwirkungspflicht und Törnablauf: Den Teilnehmern / Auftraggebern ist bekannt, dass es sich bei Segeltörns um eine sportliche Betätigung handelt, die mit einem Strandurlaub oder Hotelaufenthalt nichts zu tun hat. Sie schließen hiermit keinen Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag ab. Im Vordergrund steht das gemeinsame Segeln unter dem Gesichtspunkt guter Seemannschaft. Das Bordleben erfordert von jedem Teilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme, Loyalität, Teamgeist und Kameradschaft. Eine aktive und flexible Teilnahme am Segel- und Törngeschehen wird von jedem Teilnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse erwartet. Der Kunde versichert, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, an der gebuchten Segelreise teilnehmen zu können. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn und den damit im Zusammenhang stehenden Aktionen teil und ist individuell voll und ganz für sich verantwortlich. Der / die Teilnehmer stellen den Veranstalter ausdrücklich von jeglichen Ersatzansprüchen und Haftungen für direkte und indirekte Personen- und Sachschäden frei, soweit Ersatzleistungen nicht durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden gilt als ausgeschlossen. Der Verlauf des Segeltörns unterliegt Einflussfaktoren wie Wetter, Seeverhältnissen und gewissen unvorhersehbaren Unwägbarkeiten. Liegezeiten in Häfen / Buchten oder Änderungen im Törnablauf können kurzfristig nötig sein und führen nicht zu Minderungsansprüchen. Die Teilnehmer haben dem Skipper Folge zu leisten, insbesondere bei sicherheitlichen Aspekten und im Gebrauch der Seemannschaft. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die maritimen Bestimmungen einzuhalten. Der Teilnehmer versichert, keine illegalen Drogen mit sich zu führen und zu gebrauchen. Für etwaige Verstöße haftet die jeweilige Person im vollen Umfang. Der Skipper ist berechtigt, Teilnehmer die den Bordfrieden erheblich stören, nach Absprache mit der Crew, vom weiteren Törnverlauf auszuschließen. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in solch einem Fall nicht zurückgezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Materialausfälle aufgrund technischer Defekte begründen keinen Minderungsanspruch. Eine generelle Haftung ist auf den Charterpreis beschränkt.
- Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht: Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand den Sitz des Veranstalter in Bergisch Gladbach. Als für eine Auseinandersetzung anzuwendendes Recht wird das deutsche Recht vereinbart. Es gilt grundsätzlich der Inhalt und Wortlaut der deutschen Version.
- Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Thomas Niegisch, Stand: 07.03.2007, Bergisch Gladbach